Kosten


Kosten

Kosten

Neben der bestmöglichen therapeutischen und pflegerischen Versorgung, dürfen die Kosten für die außerklinische Intensivpflege keineswegs außer Acht gelassen werden. Die Kosten teilen sich in vier Bereiche auf. Dabei gibt es Wahlleistungen, je nach individueller und finanzieller Möglichkeit des jeden Einzelnen. Gern beraten wir Sie hierzu in einer persönlichen Pflegeberatung. Dabei können wir Sie bei vielen Dingen unterstützen oder aber auch mögliche Verfahrensweisen benennen.

Behandlungspflege


Die Kosten für die Behandlungspflege gem. SGB V werden in der Regel von den Krankenkassen bei Vorlage einer Verordnung über häusliche Krankenpflege getragen. Die maximal zulässige Höhe kann sich auf 24 Stunden belaufen. Im Rahmen der Kostenabgrenzungsrichtlinie wird es aller Voraussicht nach zu einer niedrigen Bewilligung der häuslichen Krankenpflege kommen. Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt direkt über den Leistungserbringer. 

Grundpflege


Die Kosten der Grundpflege gem. SGB XI finanzieren sich aus Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach Feststellung des Umfanges
der Intensivpflegebedürftigkeit mit einhergehender Pflegegradbestimmung  durch den Medizinischen Dienst und des Vergütungsmodells der Krankenkassen können individuelle Zuzahlungen durch den zu Pflegenden entstehen. Sofern übersteigende Pflegesachleistungen erforderlich werden, kann über das zuständige Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII gestellt werden.

Mietkosten


Ergänzend zu den vorbenannten Kosten, entstehen darüber hinaus Kosten für Miete und Betriebskosten. Dabei orientieren wir uns an den ortsüblichen Mietspiegeln. Die Betriebskostenberechnung erfolgt immer pauschal, sodass Sie stets eine gleichbleibende Miete besitzen. Im Übrigen haben wir unsere Mieten noch nie erhöht. Wir empfinden Transparenz besonders wichtig. Sofern eine Hilfestellung bei Umzug in unsere WG gewünscht wird, sprechen Sie uns an. Wir verfügen über einen Umzugsservice. 

Kosten des alltäglichen Lebens


Um Ihre Wunschmahlzeiten zubereiten zu können, benötigen wir die entsprechenden Zutaten. Gerne kaufen wir diese für unsere Betroffenen ein. Die Bezahlung dieser erfolgt durch den Betroffenen selbst. Darüber hinaus kann es zu Zuzahlungen bei Medikamenten kommen. Je nachdem ob eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt können Kosten entstehen. Ebenso entstehen Kosten für Rundfunkgebühren, wenn auch hier keine Befreiung vorliegt. Eventuell mag ein Betroffener einen Ausflug ins nahegelegene Einkaufscenter machen um bspw. Geburtstagsgeschenke für Angehörige zu organisieren. Dafür wird selbstverständlich auch ein Taschengeld benötigt. 

Alle wichtigen Serviceleistungen
zentriert bei uns in den Wohngemeinschaften!

Mit unserem Angebot an Serviceleistungen erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen. Eine schwere Erkrankung, welche eine Trachealkanüle erfordert ist zwar ein Handicap aber kein Hindernis. Wir bieten Ihnen durch unsere Kooperationspartner eine Fülle an Serviceleistungen an. Unteranderem gehört dazu: 
  • Friseur
  • Medizinische Fußpflege
  • Maniküre
Wir sehen uns nicht nur als starker Partner für unsere Bewohner und deren Angehörige, sondern auch als universeller Dienstleister im Servicebereich. Unser Interesse ist es, für das Wohl unserer Bewohner ein Rund - um - Sorglos - Paket anzubieten. Dabei schneiden wir selbstverständlich alles auf individueller Ebene auf Sie zu.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

§45b SGB XI

Jeden Monat

Unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen, hat jeder Pflegebedürftige einen unterstützenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Hierbei handelt es sich um Leistungen der Pflegekasse, welche u.U. kontingentiert sein können. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können z.B. Snoezeln, Zeitung vorlesen oder aber Biographiearbeit sein. Der monatliche Maximalbetrag beläuft sich hierbei auf 125€. Selbstverständlich sind wir unterstützend bei der Beantragung tätig. 

Pflegehilfsmittel

§40 Abs. 2 SGB XI

Jeden Monat 

Sobald eine Pflegebedürftigkeit vorherrscht, der Betroffene in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft/Betreutes Wohnen lebt und darüber hinaus von seinen Angehörigen im Rahmen einer pflegerischen Versorgung angeleitet wird, besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Umfang von bis zu 40€ monatlich. Dabei handelt es sich jedoch um bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe oder auch um Mund-Nasenschutz. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich. 

Wohngruppenzuschlag

§38a SGB XI

Jeden Monat 

Analog der zusätzlichen Betreuungsleistungen müssen Sie über eine Pflegebedürftigkeit verfügen. Dies inkludiert darüber hinaus, dass Sie in einer ambulanten Wohngruppe leben. Treffen die vorbezeichneten Kriterien zu, haben Sie die Möglichkeit den Wohngruppenzuschlag zu beantragen. Dieser dient dazu, eine Betreuungsassistenz zu beschäftigen, welche sich ausschließlich um die Belange und Bedürfnisse der Bewohner der Wohngemeinschaft kümmert. Neben der Organisation gemeinschaftlicher Aktivitäten leistet die Betreuungsassistenz weiterführende Hilfestellungen.

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen und wünschen detaillierte Informationen?

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, welche Wünsche Sie haben und wir garantieren Ihnen eine bestmögliche Versorgung mit einer klaren Kostenkalkulation.
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